Eine Katze ist zugelaufen, was ist zu tun

Was muß ich tun?

Bedenken Sie, nicht jede Katze, die draußen herumschleicht, ist auch gleich eine Fundkatze.
Katzen sind neugierig und machen manchmal auch größere Ausflüge.
Wichtig ist, das Tier zwei bis drei Tage zu beobachten. Bitte zunächst nicht regelmäßig füttern und nicht mit ins Haus nehmen.
Außer die Katze ist schrecklich abgemagert oder offensichtlich verletzt
Ausgesetzt, eventuell in einer Schachtel oder mit einem Zettel dran.
Die Katze macht einen verwahrlosten Eindruck und ist krank.
Sie wohnen in einer gefährlichen Umgebung und die Katze ist durch viele, schnelle Autos gefährdet.
Es handelt sich um einen Wurf Babys ohne Katzenmama.

Sie müßen die Katze bei Ihrer Stadt / Gemeinde sofort melden
Wer eine Fundkatze aufnimmt, diese behält und den Fund nicht bei den zuständigen Stellen meldet, macht sich strafbar!
Denken Sie bitte daran, dass der Besitzer sich vielleicht Sorgen um das Tier macht.
Dort wird man Ihnen auch sagen, wo Sie das Tier unterbringen können.

Hier finden Sie die Fundtiermeldung zum Download

Ist das Tier krank oder verletzt, bitte sofort einen Tierarzt kontaktieren.
Hat die Katze einen Chip, kann der Tierarzt die Chip-Nr. lesen und sofort bei Tasso und dem Deutschen Haustierregister nachfragen.

Haben Sie den Besitzer nicht ermitteln können, bitte Plakate mit einem Bild der Katze und natürlich Ihrer Telefonnummer,
überall anbringen. Z.B.
Bäckerei, Metzgerei, Lebensmittelgeschäft, Friseur usw.
Sie sollten auch alle Nachbarn informieren, vielleicht ist Mieze neu irgendwo eingezogen und findet nicht mehr nach Hause.

Wenn Sie die Katze derweil versorgen, kann der Besitzer, sollte er sich melden und beweisen können, dass diese Katze ihm gehört,
bis zu 6 Monate nach Einzug der Mieze bei Ihnen, das Tier mitnehmen oder bei der Gemeinde einfordern.

Bitte kein Tier zurückgeben ohne Adresse,Telefonnr. Datum und Unterschrift von dem Besitzer.
Auch den Besitzer müssen Sie der Stadt / Gemeinde melden.