Giftköder und andere Herausforderungen beim Gassi gehen
Giftköder und andere Herausforderungen beim Gassi gehen
 

Ein ausgiebiger Spaziergang freut Hund und Mensch gleichermaßen. Doch was wir am liebsten ungestört genießen, kann auch zur Gefahr für den geliebten Vierbeiner werden.

TASSO e.V. erklärt, worauf Hundehalter beim Gassi gehen achten sollten.
 
Giftige Happen

Auch dieses Jahr häufen sich die Meldungen zu mit Gift oder scharfkantigen Gegenständen präparierten Wurststückchen oder Leckerlis. Hundehasser legen sie an durch Hunde stark  frequentierten Orten ab wie beispielsweise in Parks und Hundefreilaufflächen, hinter Büschen und Hecken sowie im hohen Gras.

Hat der Hund einen Giftköder aufgenommen, gilt akute Lebensgefahr. Gehen Sie deshalb jedem Verdacht nach. „Zwar wirken Gifte auf unterschiedliche Arten, die meisten verursachen jedoch schon nach kurzer Zeit erste Symptome wie Erbrechen. Aber auch übermäßiges Hecheln und die vermehrte Produktion von weißem Speichel, blasse Schleimhäute, veränderte Pupillen sowie eine allgemeine Teilnahmslosigkeit können Anzeichen einer Vergiftung sein“, erklärt die für TASSO tätige Tierärztin Dr. Anette Fach. Vergiftungserscheinungen müssen jedoch nicht immer zeitnah einsetzen, gibt die Tierärztin weiter zu Bedenken: „Nach Aufnahme von beispielsweise Rattengift können die ersten Symptome erst nach einigen Tagen erscheinen. Unter anderem sollten Hundehalter auf Müdigkeit, Erbrechen, blutigen Durchfall, Blutungen auf Schleimhäuten und aus den Körperöffnungen und auf eine herabgesetzte Körpertemperatur achten. Meist verstirbt der Hund innerhalb von drei bis fünf Tagen an Organversagen.“

Bemerken Sie, dass Ihr Hund an etwas leckt, sollten sie sofort reagieren und das Verhalten unterbinden. Generell gilt: Verlieren Sie Ihren Hund nicht aus den Augen und beschäftigen Sie ihn. Sorgen Sie für eine vertrauensvolle Bindung und einen guten Grundgehorsam, um Ihren Vierbeiner im Zweifelsfall schnell abrufen zu können. Im Idealfall können Sie Ihrem Hund durch gezieltes Training beibringen, nichts vom Boden aufzunehmen. Holen Sie sich Rat bei einem Hundetrainer.

Das Auslegen von Giftködern ist durch nichts zu entschuldigen. Leider steigt jedoch bei einigen Menschen die Motivation hierzu, wenn sich in ihren Augen, negative Erlebnisse mit Hunden häufen. Deshalb: Verhindern Sie Unmut, und sorgen Sie für ein rücksichtsvolles Miteinander. Dazu gehört auch, dass Hundekot vom Halter aufgesammelt und in Abfallbehälter entsorgt wird. Denn in Hundekot zu treten, ist selbst für den größten Tierfreund nicht angenehm.

TASSO-Tipp: Seien Sie auch skeptisch, wenn Sie in Ihrem Briefkasten eine vermeintliche Futterprobe eines Futtermittelherstellers oder Fachgeschäfts vorfinden, und entsorgen Sie diese lieber. Auch dieses vermeintliche Gratiskost kann mit Giften versehen und von Hundehassern platziert worden sein.

Unmut und Haftungsfragen verhindern

Für Hunde und ihre Halter gibt es beim Gassi gehen neben der Giftködergefahr auch andere Herausforderungen zu meistern. Denn vor allem an stark frequentierten Orten kommt es auf einen rücksichtsvollen Umgang an: ob picknickende Familien im Park, Sportler oder andere Hunde – es gibt neben einer möglichen Leinenpflicht einiges zu beachten.

Oft erwecken Fahrradfahrer oder Inlineskater und Jogger das Interesse des Hundes. Bellend rennt er dem vermeintlichen Ziel hinterher, denn nicht immer sind Hundefreilaufflächen durch Hecken oder Umzäunungen abgegrenzt. So kommt es manchmal zu Situationen, in denen Mensch oder Tier verletzt werden. Zu seinem eigenen Schutz ist es unumgänglich, seinen Hund immer abrufen zu können. Denn nicht selten versuchen Jogger oder Fahrradfahrer den vermeintlichen Angreifer aus Angst über Fußtritte fern zu halten. „Erleidet der Mensch durch den Hund einen Schaden – selbst wenn der Hund ihn gar nicht berührt, sondern beispielsweise ein Radfahrer vor Schreck stürzt und sich verletzt – können dem Hundehalter gegenüber Ansprüche geltend gemacht werden. Dabei kann je nach Verletzung oder Schaden, zum Beispiel wenn der Fahrradfahrer eine Kopfverletzung oder bleibende Schäden erleidet, schnell eine hohe Summe an Schadensansprüchen und Schmerzensgeldforderung entstehen. Nicht nur der Verletzte selbst, sondern beispielsweise auch dessen Krankenkasse, die die Behandlung und die Operation bezahlt und auch der Arbeitgeber, der den Lohn fortzahlt, werden ihre Ansprüche bei dem Hundehalter geltend machen. Deshalb sollte jeder Hundehalter eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abschließen“, empfiehlt die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries.

Auch im Umgang mit Familien mit Kindern können Missverständnisse und gefährliche Situationen entstehen: Reagiert ein Kind verunsichert auf den nahenden Hund oder läuft sogar davon, kann es ebenfalls zu einer Gefährdung auf beiden Seiten kommen, auch wenn der Hund den freundlichen Kontakt. „Gerade bei fremden Kindern sollten Sie zur Sicherheit aller Beteiligten und aus Rücksicht verhindern, dass Ihr Hund zu den Kindern gelangen kann“, gibt Ann-Kathrin Fries zu bedenken.

Nicht selten gehen sich Hundehalter gegenseitig bereits von weitem aus dem Weg. Meist ruft der eine dem anderen die Frage nach dem Geschlecht des Hundes, oder ob er sich mit dem eigenen vertragen könnte, entgegen. Kommt es doch zu einem Unfall zwischen mehreren Hunden, ist die nachträgliche Feststellung der Schuld nicht einfach: „In solchen Fällen ist es immer schwierig zu ermitteln, welcher Hund an welchen Verletzungen die Schuld trägt. Für den Halter des verletzten Hundes besteht jedoch die Möglichkeit, sich einen der beteiligten anderen Hundehalter aussuchen, den er wegen der Kosten in Anspruch nehmen möchten. Der Hundehalter, der vom Halter des geschädigten Hundes ausgesucht wurde, kann sich dann bei Bedarf um einen Ausgleich mit den anderen beteiligten Hundehaltern kümmern. Eine mögliche Mitschuld des verletzten Hundes wird jedoch immer geprüft werden müssen“, erklärt Ann-Kathrin Fries.




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